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Ahnenforschung / Standesämter...

Auch die Standesämter sind ohne Staatshaftung keine "Ämter" in dem Sinne. Abgesehen vom Völkerrecht ist die Ahnenforschung auch so eine spannende Angelegenheit um zu erfahren von wem man abstammt... Deine noch lebenden Vorfahren können dabei am besten helfen- sie sind die besten Zeitzeugen!

 

Über die Standesämter deiner Region besorgst du dir beglaubigte Geburtennachweise (Auszug aus dem Geburtenbuch/Geburtenrgister) von dir, deinen Eltern & Großeltern, ggf Ur-Großeltern bis vor 1914. Von deinen Großeltern wirst evtl keinen Geburtennachweis mehr bekommen, lediglich die Geburtsurkunden.

 

!! Geburtennachweis nicht verwechseln mit Geburtsurkunde! Die Geburtsurkunde ist nur die Kurzfassung ohne Angaben wer als Zeuge bei der Geburt dabei war (z.B. Hebamme eines Krankenhauses). Du brauchst den "Auszug aus dem Geburtenbuch" um einen staatlichen Rückschluss zu bekommen!

 

Wenn deine Ahnen vor 1914 geboren wurden, steht der jeweilige Staat und die Provinz auf dem beurkundeten Geburtennachweis. In der einfachen Geburtsurkunde fehlt dieser Punkt. Aber auch in der Sterbeurkunde von Kriegsgefallenen des 2. Weltkriegs sind Hinweise

 

Wenn das nicht reicht, brauchst du zuvor die Heiratsurkunde deiner Eltern/Großeltern, idealerweise immer väterlicherseits. Darin ist die Staatsangehörigkeit deiner Ahnen dann eindeutig festgestellt. Solltest du nicht noch anderweitig eine Staatsangehörigkeit haben, ist dies auch deine wahre Staatsangehörigkeit.

 

Das Standesamt ist verpflichtet dir diese Urkunden auszustellen (ca €10) oder Einblick in das Familienbuch zu gewähren. Sollte dies verweigert werden, kannst Du Beschwerde beim Verwaltungsamt einlegen.

 

 

Aussage Landesarchiv Berlin auf das das Standesamt Berlin-Reinickendorf verwiesen hat (nach persönlicher Recherche eines Vorfahren geb, um ca 1850-1859 in Berlin):

 

"Da die Standesämter (in Preußen) erst zum 1.10.1874 eingerichtet wurden, gibt es keinen staatlichen Geburtsnachweis zu Personen die vor dieser Zeit geboren wurden. Nachweise existieren nur in den Kirchenbüchern, wenn er getauft wurde. Nachweise über Geburt könnten auch in der Sterbeurkunde oder in seiner etwaigen Heiratsurkunde zu finden sein. Allerdings müsste man dann wissen, wo und wann er verstorben ist resp. wo und wann er geheiratet hat."

 

Es ist also wichtig Geburtsdaten o. Urkunden zu haben. Nur der Name alleine reicht oft nicht. Die Kirche kann also auch helfen.

Infos zum Kaiserreich und deinen Heimatstaaten.

 

Was ist die unmittelbare und mittelbare Staatsangehörigkeit? Mehr dazu hier

 

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