top of page

Abgabe des Personalausweises

Die Abgabe des Personalausweises bedeutet, daß man ein Geschäftsvorgang rückgängig macht und aus der Firma der BRiD austritt. Dazu sind einige Aspekte zu berücksichten bzw vorzubereiten.

 

Lies dazu unbedingt auch:

Grundlegende Infos zu Personalausweis & Reisepass und der Bedeutung der Bezeichnung "DEUTSCH" (Grundinfo I Kapitel 5)

Staatsangehörigkeit & Staatenlosigkeit

RuStag 1913

 

 

Kauf des Personalausweises:

Um in die Firma "offiziell" einzutreten kann man den PA beantragen und kaufen. Der Besitz des PA ist grundsätzlich KEINE Pflicht, auch wenn Polizisten / Stadtmitarbeiter dies gerne suggerieren. Pflicht wäre alternativ nach deren Regeln nur ein Reisepass kombiniert mit einer Meldebescheinigung, aus der die Wohnadresse hervorgeht um sich zu legitimieren.

 

Warum ist der Personalausweis keine Pflicht und kann es auch keine Pflicht sein?

Der PA wird nicht kostenlos zur Verfügung gestellt, sondern soll sogar noch gegen Gebühr bezahlt werden. Hierbei handelt es sich um ein Handelsgeschäft nach HGB. Zu einem Geschäft gehören IMMER 2 Teilnehmer, Käufer und Verkäufer. Ein einseitiges Geschäft ohne Zustimung ist rechtswidrig! Jedes getätigte Geschäft kann aber auch widerrufen werden, in dem der gekaufte Artikel zurückgegeben wird. Da bei Kauf des Ausweises nicht auf die Rechtslage der wahren Staatlichkeit nach RuStag 1913 hingewiesen wird, ist dies bereits ein erster Grund das Geschäft rückgängig zu machen (Näheres s. auch Willenserklärung). Weiterhin handelt es sich mit der Bezeichnung "Deutsch" um eine vorgetäuschte Staatsangehörigkeit.

 

Erfahrungen:

Erfahrungsgemäß mögen die Gemeinden die Abgabe des "Produktes" Personalausweis gar nicht, und bekommen es mit Unwohlsein oder sogar Angst zu tun, dies haben wir alle bereits selbst erlebt. Es wird einem sogar gekontert, man wäre verpflichtet einen Perso zu besitzen und man würde ein Anzeige oder Verwaltungsklage erhalten. Dies ist aber aus der Luft gegriffen und dient nur der Einschüchterung "dummes Personal" zu bleiben und um keine Umsätze einzubüßen, je mehr Menschen folgen! Und genau da zeigt sich einmal mehr, daß man aufgeklärte Bürger gar nicht mag und besonders vorsichtig wird, auch wenn sie scheinbar unbeeindruckt weitermachen.

 

Tipp:

Empfehlenswert ist es immer einen Zeugen mitzunehmen, wenn PA u. a. Unterlagen abgegeben werden. Der Kauf eines Produktes ist immer eine freiwillige Entscheidung eines Handelspartners, des Käufers - ebenso aber auch die Rückgabe, die von den Behörden anstandslos zu respektieren ist.

 

Was genau muß abgegeben werden?

  • Personalausweis

  • Proklamation zur Selbstverwaltung

  • Willenserklärung

  • Personenstandserklärung

  • Schadensersatzvertrag

 

!! Nicht abgegeben wird der Reisepass, den du ggf. noch benötigst und vorher noch auf die max Dauer von 10J  verlängern und einbehalten solltest! Der Pass wird nach Austrittsbestätigung (Heimaturkunde 146) und Erhalt der beglaubigten Apostille von dir beschlagnahmt, da du dann souverän "anordnest".

 

Beachten:

Gleichzeitig müssen die Dokumente an folgende "Behörden" (Firmen!) gesendet werden. Dies kann per Fax geschehen um einen Einlieferungsbeleg zu haben:

 

- Bundesregierung

- Bundesjustizministerium

- das Bundesland in dem du wohnst, da dies zuständig ist (z.B. LAND Niedersachsen an den zuständigen Minister), 

- Landes-Justizministerium

- unterstehende Polizeidirektion

- unterstehende Polizeistationen des Landes (alternativ ideal)

- Stadtverwaltung / Rathaus / Bürgermeister

- Finanzamt / Steuerbehörde

 

Je mehr Empfänger desto besser.

 

Genaueres siehe Anleitung

 

Vorlage zum Download

bottom of page