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Strafantrag gegen Beamte

Ein Grund für das ignorante Verhalten der sog. "Beamten" ist erfahrungsgemäß, daß sich Betroffene aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit selten wehren! Selbst wenn sie sich wehren, dann meist nur gegen den Beschluss (also den eigentlichen Verwaltungsvorgang, das Aktenzeichen!), fast nie aber direkt gegen die Bediensteten "Beamten" selbst!

 

Beamte müssen sich an Gesetze halten und sind nicht durch Immunität geschützt, wie Abgeordnete, denn "Beamte" sind nur privatrechtlich Angestellte einer Firma, also Bedienstete - und so steht es auch in ihren Dienstausweisen (Beamtenausweise gibt es nämlich nicht, deswwegen verweigert man dir auch die Ausweise wo immer möglich!).

 

Wenn ein "Amt" auf dich unzulässigen Druck ausübt und du es beweisen kannst, z. B. durch ein Schriftstück oder einen Zeugen, wie z. B. Drohungen, Gewalt, Haft o.ä., dann...

stelle nationalen und internationlen Strafantrag

wegen Amtsmißbrauch & Nötigung u.ä. gegen den Beamten oder Angestellten!

 

Der Angestellte (Bedienstete) der sich z.T. auch als "Beamter" innerhalb seiner Firma bezeichnet, und dich mit diesem Titel täuscht (z. B. eine Justizangestellte als "Urkundsbeamtin" übersetzt: ...du in deinem Haus als "König", der du aber tatsächlich nicht bist), ist ausdrücklich im Beamtengesetz verpflichtet, Gesetze einzuhalten. Wenn ein Vorgesetzter einen Bediensteten (z. B. Polizisten) mit dem Titel "Beamter" anweist, tätig zu werden, ist er, sofern er von seinem rechtswidrigen Verhalten weiß, oder das Wissen durch dich erlangt weil du ihn darauf aufmerksam gemacht hast, gesetzlich verpflichtet, sich durch schriftliche Rückbestätigung bei seinem nächsthöheren Vorgesetzten zu vergewissern ob seine Vorgehensweise rechtens ist (Remonstration). Tut er das nicht, kann und soll der "Beamte" für sein rechtswidriges Verhalten persönlich haftbar gemacht werden. Es liegt dann an dir alleine, ob du dir das rechtswidrige Verhalten gefallen läßt und zahlen willst (wie bei Schutzgelderpressung!) oder dich endlich mal wehrst!

 

Merke:

Bedienstete im sog. "öffentlichen Dienst" sind es gewohnt, daß gegen Sanktionen (also gegen die Verwaltungsakte ansich), die gegen dich gerichtet sind, geklagt wird. Egal, wie es ausgeht, sie kommen dabei immer ungeschoren davon, weil du immer den Fehler machst, gegen nur den Verwaltungsvorgang vorzugehen aber nicht gegen den willkürlich handelnden Bediensteten, der sich evtl auch noch als  "Beamter", "Richter", "Anwalt des Staates (Staatsanwalt)" o.ä. bezeichnet! Nationale und internationale Strafanträge und Strafanzeigen gegen diesen Personen sind daher wesentlich wirkungsvoller, auch wirkungsvoller als "BRD"-interne Dienstaufsichtsbeschwerden, aber immerhin mindern letztere die Chance auf Beförderungen und Gehaltserhöhungen bis zur Klärung. Und je mehr derartige Vorgänge gegen die einzelnen Bediensteten eingehen, desto besser!

 

Innerhalb des BRD-Systems stecken prinzipiell alle "unter einer Decke"! Motto: "...eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus..." Wenn es gegen das System, also gegen Gericht, StA, Polizei o. ä. geht, z. B. bei Willkür, Gewalt, nichtigen Gesetzen, Strafbefehlen, o.ä., dann helfen nur der internationale Strafantrag & Strafanzeige bei der Russischem Hauptmilitärstatsanwaltschaft und ein dortiger Schutzantrag.

 

Wehrst du dich nur gegen den Vorgang (ein Beschluss, Urteil, Entscheidung, o.ä. Verwaltungsakt, also gegen das Aktenzeichen), dann jagt dich das BRD-Firmensystem durch alle ihre eigenen Instanzen!

 

Wenn die Mitarbeiter merken, daß rechtswidrige Sanktionen gegen dich wie ein Boomerang auf sie zurückkommen - nach ihren eigenen Gesetzen - werden sie höflicher und sachlicher, in Einzelfällen werden sie kriechen und betteln, damit man nicht gegen sie vorgeht. Du solltest also keine Scheu haben diesen Weg einzuschlagen. Man tut es mit dir auch um an dein Geld zu kommen - denn nichts anderes ist deren Ziel!!

 

Vorlage / Muster

Internationaler Strafantrag & Strafanzeige

 

Erklärungen zu Strafantrag & Strafanzeige:

Detailerklärungen und Hilfestellungen folgen

 

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