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So trittst du aus der Firma BRD aus und holst dir deine Bürgerrechte zurück!
RuStag 1913
RuStag bedeutet Reichs- & Staatsangehörigkeitsgesetz. Dies trat 1913 in kraft und wurde bis heute nicht geändert und hat Gültigkeit. Ein entgegengesetzte Auflösung kann bis heute keiner liefern.
Um die Menschen zu täuschen erfand Adolf Hitler, der nicht nur Diktator sonden auch Politiker war, im 2. Weltkrieg die Bezeichnung "DEUTSCH" um sie als "Reichsbürger" darzustellen und um von der Souveränität des tatsächlich existenten "Deutschen Kaiserreiches" abzulenken.
Das Deutsche Kaiserreich (1871-1918) war das letzte souveräne deutsche Reichsgebiet (Territorium). Nur wenn ein Gebiet souverän ist kann es auch staatlich sein, bzw. umgekehrt.
Deutscher Staatsbürger (Betonung auf "Staat") bist du ausnahmslos nur gemäß
"Reichs- & Staatsangehörigkeitsgesetz" (RuStag) vom 22.07.1913
§3 + §4 durch Abstammung!
Deine Staatsbürgerschaft erhälst du durch Abstammung. Sie ergibt sich aus den Geburtennachweisen deiner Vorfahren (väterlicherseits), die vor 1914 geboren wurden, spätestens mit Erlass des o.g. RuStag von 1913.
Eine Abstammung bzw. Staatsangehörigkeit ist jedoch nicht durch Vergabe einer durch Adolf Hitler erfundenen Bezeichnung "DEUTSCH" (einem Adjektiv) möglich. Eine Staatsangehörigkeit ist nur einem Staat zuzuordnen, und "DEUTSCH" wie es im Perso/Pass steht, bezeichnet keinen Staat. (Die GROßschrift deines Namens bedeutet zudem nur eine juristische Person (eine Sache) und kein natürlicher Mensch). Es müßte wenigstens "Deutschland" heißen. Deswegen wirst du auch nur als "Sache" behandelt. Da unser Ländle aber nunmal aufgrund des Besatzungsstatuts nicht souverän ist, sondern nur eine provisorische Treuhandfirma, konnte man die Bezeichnung "Deutschland" im Perso/Pass auch nie verwenden (die Bezeichnung Deutschland wird nur umgangssprachlich genutzt, ist aber juristisch inkorrekt). Und Hitler war diese Problematik bereits 1934 sehr bewußt.
Das RuStag von 1913 hat bis heute seine Gültigkeit nicht verloren.
RuStag bedeutet Reichs- & Staatsangehörigkeitsgesetz. Dies trat 1913 in kraft und wurde bis heute nicht geändert und hat Gültigkeit. Eine entgegengesetzte Auflösung kann bis heute keiner liefern. Das RuStag von 1913 hat bis heute seine Gültigkeit nicht verloren.
Nicht umsonst werden vom Bundesverwaltungsamt auch Antragsformulare "Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit" zur Verfügung gestellt, in denen auf dieses Gesetz sogar hingewiesen wird.
Dein Weg in die Unabhängigkeit bzw. zum Erhalt deines Heimatscheines führt sogar über die Ausländerbehörde! Zunächst mußt du aber zum Standesamt Heirats- / Geburtsurkunden einholen um mehr über deine Ahnen zu erfahren (sofern nötig). Danach wird die Feststellung deiner Staatsangehörigkeit bei der Ausländerbehörde beantragt (ein letzter Antrag!) und geprüft, dann, wenn die Bestätigung erfolgte, beantragst du nicht mehr sondern ordnest an, insbesondere die unwiderrufliche Löschung deiner persönlichen Daten aus dem EStA-Register.
Wie bekomme ich die Geburtenachweise meiner Ahnen?
Über das Standesamt, siehe hier Thema Ahnenforschung
Video-Vortrag von Andreas Clauss
www.youtube.com/watch?v=yistWie_FNo
Lies dazu unbedingt auch:
Perso & Reisepass (Grundinfo I - Kapitel 5)
Abgabe des Perso (Rubrik Hilfe)
Staatsangehörigkeit & Staatenlosigkeit