top of page

Zwangsvollstreckung & Haftandrohung

folgt noch mehr.........

 

In der Praxis erfolgt die Zwangsvollstreckung & Haftanordnung meist selbst dann, wenn du die Remonstrationsregeln zuvor angewendet hast. Nun fragt man sich was für einen Sinn soll das machen, wenn es doch sowieso nichts bringt? Man ignoriert deine "Einlassungen" selbst dann, wenn die Gesetze gebrochen werden, die Polizei kommt trotzdem.... Also mußt du gegensteuern.

 

Dann solltest du erst recht nicht mehr locker lassen dem Bediensteten aufgrund deiner konkludenten Schadensersatzvereinbarung deine Rechnungen in die Hand zu drücken - ganz privat, selbst wenn ihm die Polizei zu Hilfe kommt. Sie haben dir gegenüber grundsätzlich aber keine Rechte (keine Hoheitsbefugnis)! Dies funktioniert nach einer bestimmten Spielregel um Wind aus den Segeln zu nehmen, d. h. du akzeptierst mit einem Akzeptanzschreiben seine Forderung, aber unter der Voraussetzung, daß du von ihm entsprechende Legitimationen (Handlungsbefugnisse) erhälst. Mehr dazu im Thema Legitimation. Sollte er diese Nachweise nicht fristgemäß liefern, steht er voll in der privaten, persönlichen Haftung dir gegenüber. Nun läßt man sich nach außen beim System aber auch damit nicht (sichtlich) einschüchtern, sondern hat selbst nur die Aufgabe dich einzuschüchtern um dich abzukassieren (denn davon leben sie ja), aber du hast bereits den 2. Trumpf in der Hand nach der Remonstration, denn du bist ja generell zahlungswillig, aber nur wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.

 

Merke:

Gerechtigkeit gibt es hier nicht - es ist ein Handelsgeschäft zwischen dem System und dir!

Wer am besten handelt gewinnt!

 

Deshalb wird es zu 99% dazu kommen, daß du bei ausbleibender Zahlung trotz Remonstration und Akzeptanzschreiben Besuch vom Gerichtsvollzieher und/oder der Polizei erhälst und du deine Rechnung wohl erst bezahlen "mußt", naja, nicht mußt sondern "kannst", man gibt dir ja Optionen selbst zu entscheiden (Geld oder Knast). Deine eventuelle Zahlung (sofern du nicht in Haft willst) erfolgt aus deren Sicht immer "freiwillig", denn du hattest ja die Wahl nicht zu zahlen und mitzugehen - beides willst du aber nicht.... Also wenn du dich für eine Sache entscheidest und zumeist zahlst, dann aus deiner Sicht niemals "freiwillig" sondern nur "unter Zwang" (c.f. coactus feci). Dazu mußt du sie aber zuächst zu dir nach Hause kommen lassen! Achte also darauf, daß in deiner Überweisung im Verwendungszweck (oder sofern der Gerichtsvollzieher und Polizist kommt und du etwas unterschreiben solltest) der Vermerk "co actus feci (Wikipedia)" steht. Die Bediensten wissen sehr wohl was das bedeutet, nämlich Konsequenzen... Dieser Vorgang ist wichtig um gegen sie privatrechtlich vorgehen zu können.

 

Eines ist sicher, sie wollen prioritär NUR Geld und dich lieber gar nicht mitnehmen, da die Polizisten selber "Punkte sammeln" müssen um nicht in ihrer Firma gemobbt zu werden. Die stehen gewaltig unter Druck! Und Haft würde ja wieder Geld kosten. Eine JVA ist auch nur eine privat geführte Firma, die dem Aufraggeber (z.B. StA, die die Polizei ausführen läßt) die Tage teuer in Rechnung stellt. Und das sind durchaus zwischen 80-120 Euro pro Tag!

 

Haft in Zivilsachen:

Nach Protokoll Nr. 4 des Zusatzprotokolls der EU-Menschenrechte ist eine Inhaftierung wegen zivilrechtlichen Ansprüchen unzulässig, auch für die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV). Die Abgabe der EV ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und kann nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK).

 

 

 

 

 

 

bottom of page