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Remonstration - Pflicht & Recht zum Prüfen

Eine Remonstration (von lat. remonstrare „wieder zeigen“) ist eine Gegenvorstellung oder eine Einwendung, die ein Beamter gegen eine Weisung erhebt, die er von seinem Vorgesetzten erhalten hat.

 

Die Remonstration ist eine der einfachsten und spannendsten Punkte in deinem Schriftverkehr gegen Willkür, mit dem man Bedienstete immer in Bedrängnis bringen kann (die man dir natürlich äußerlich nicht zeigt). Auf diese Weise kannst du später jederzeit nachweisen, daß du ihn sogar auf Fehler hingewiesen hast und ihn zur Prüfung angewiesen hast. Du hast also deinerseits alles getan, die (Un)Rechtmäßigkeit eines Gesetzes eindeutig zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Der Bedienstete hat danach keine Ausreden mehr wenn er weiter willkürlich gegen dich vorgeht.

 

Wenn der Bedienstete von dir auf (s)eine Rechtswidrigkeit hingewiesen wird, (z. B. Nichtigkeit des OwiG) und sie sich mit Unterschrift seines Vorgesetzten für dich bestätigen lassen soll, bietest du ihm die Möglichkeit sein Recht zu nutzen nicht in die persönliche Haftung zu geraten und anderseits weist du auf seine gesetzliche Pflicht zur Prüfung hin. Da unser System nach Firmenrecht handelt, haftet er als Angestellter einer Firma immer privatrechtlich und gesamtschuldnerisch mit seinem privaten Vermögen wenn er ohne nachweisliche Dienstanweisung rechtswidrig gegen Gesetze verstößt, allerdings nur, sofern du dazu eine schriftliche Vereinbarung wie den konkludenten Schadensersatzvertrag an seine Firma und ihn einreichst und daraufhin nach deinen Handelsregeln eine Rechnung wegen Verstöße gegen die Richtlinien stellen kannst und den Schadensersatz durch spätere Zwangsvollstreckung gegen ihn geltend machst. Da du oftmals an Fristen genagelt wirst, ist es empfehlenswert ein Schadensersatzvertrag vorsorglich einzureichen, selbst dann wenn du keine Verfahren laufen hast, denn man weiß ja nie mit was man im Leben noch konfrontiert wird... Und ein Taler mehr auf deinem Konto - eines Tages - kann ja nicht schaden... Sie nehmen dir dein Geld und Vermögen ja auch auf unfaire Art weg - und du holst es dir einfach zurück - mit deren eigenen Gesetzen.

 

Regelungen finden sich in § 63 BBG (bis 2009 §56 BBG) und § 36 BeamtStG, Verantwortung für die Rechtmäßigkeit (ehemals §38 BRRG).

 

Nach den Vorschriften des Beamtenrechts (Bundesbeamtengesetz / Beamtenstatusgesetz / Beamtenrechtsrahmengesetz) muß der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muß er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Bestätigt der unmittelbare Vorgesetzte die Anweisung und sind die Bedenken des Beamten nicht ausgeräumt, so muß sich der Beamte an den nächsthöheren Vorgesetzten wenden. Der Beamte hat hier keinen Ermessensspielraum. Bestätigt auch der nächsthöhere Vorgesetzte die Anordnung, so muß er sie ausführen. Diese Gehorsamspflicht trifft den Beamten allerdings dann nicht, wenn er durch die Befolgung der Weisung eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen würde und die Würde des Menschen verletzt. Und das tut er wenn du auf ein nichtiges Gesetz wie das OwiG hinweist und er dennoch Zahlungen erpresst. Kann er die Anweisung durch seinen Vorgesetzten tatsächlich nachweisen, indem der Vorgesetzte diese auch persönlich unterschrieben hat, so haftet nur der Vorgesetzte. Der Beamte kann sich durch dieses Vorgehen vor Disziplinarverfahren schützen, wenn später die Rechtswidrigkeit der Anordnung festgestellt wird. Das Gleiche gilt für den Schutz vor Schadensersatzforderungen nach § 839 BGB (Amtshaftung bzw Haftung bei Amtspflichtverletzungen) i.V.m dem jeweiligen Beamtengesetz (§ 48 BeamtStG Pflicht zum Schadensersatz, und § 75 BBG Pflicht zum Schadensersatz). Die Remonstration ist im Beamtenalltag eine nur selten genutzte Möglichkeit, da ein potentieller Remonstrant häufig befürchtet, als Querulant abgestempelt zu werden (ja,ja die Mitarbeiter haben Angst!). Trotzdem oder gerade deshalb wird die Remonstration in neueren Beiträgen zur Verwaltungsethik sowie zum Whistleblowing (Aufdeckung von Skandalen) thematisiert.

Meistens ist der Vorgesetzte der Abteilungsleiter oder Firmenchef, oder beim Gericht ein Richter oder darüber der Gerichtspräsident. Diese werden aber derartige Anweisungen niemals persönlich unterschreiben, weil sie genau wissen was für existenzielle Konsequenzen dies für sie persönlich haben kann, wenn du gegen sie privatrechtlich vorgehst. Deswegen unterschreiben z.B. Richter auch niemals Urteile / Beschlüsse persönlich und ziehen lieber den kleinen halbwissenden Angestellten (z.B. eine Justizangestellte) vorsätzlich und wissentlich in die private Haftungsfalle der "i. A." unterschreibt. Leider wissen diese oft jungen Mitarbeiterinnen von dieser Haftungsfalle nicht einmal etwas, weil diese Möglichkeit der Remonstration so gut wie nie angewendet wird und vor allem weil sie nur einseitig gelehrt werden und die Wahrheit gar nicht wissen sollen, da sie sonst selbst boykottieren würden. Oder sie glauben tatsächlich sie wären völlig immun (in ihrem Gericht das aber de facto eine Firma ist)! Immun sind sie aber nur solange wie das Volk a) kein Wissen hat, sich rechtmäßig zu wehren und b) dieses Wissen nicht zum eigenen Vorteil nutzt und alle Forderungen blind und eingeschüchtert akzeptiert... Es liegt also ganz an dir beharrlich zu sein und durchaus auch mal auf höfliche aber bestimmte Art auf Konfrontation zu gehen und Druck auszuüben! Es wird sich eines Tages lohnen...

 

Bei welchen Behörden gilt die Remonstrationsregel?

Bei allen! Von ganz unten im örtlichen Rathaus über Polizei, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Land, Justiz bis hin zur Regierung, also für alle "Verwaltungsbeamten"....

 

Nun schreiben wir auf diesem Web immer wieder, daß der vermeintliche "Beamte" ja tatsächlich gar kein Beamter ist, sondern nur ein Bediensteter, weil er wegen der fehlenden Staatlichkeit keine Hoheitsbefugnisse hat (und solche auch niemals nachweisen kann). Das stimmt auch. Er könnte nun rein theoretisch gegenkommentieren, er wäre kein Beamter sondern nur Bediensteter weil du das so behauptest, und die Beamtenregel würde deshalb für ihn gar nicht gelten. Er beruft sich aber darauf Beamter zu sein (z.B. der Polizist bzw. "Vollzugsbeamter"), insofern gilt das Beamtengesetz auch für ihn und er hat er auch keine Ausrede nicht Beamter zu sein. Als "Nichtbeamter", also nur "Bediensteter" ist es nämlich u.a. eine "Amtsanmaßung" sich als Beamter auszugeben - und das ist eine Straftat nach seinen eigenen Gesetzen. Er würde sich in jedem Fall immer selbst widersprechen! Du ziehst ihn also mit der Remonstration automatisch in eine Sackgasse...

 

In der Praxis...:

Man ignoriert deine "Einlassungen" aber selbst dann, wenn die Gesetze gebrochen werden. Nun gehen wir davon aus, daß es trotz deiner Anforderung von Legitimationsnachweisen und der Remonstration nach einer angeblichen Prüfung des Beamten "keine rechtlichen Bedenken" seitens des Beamten gibt und er (aufgrund von Ignoranz) einfach weitermacht und behauptet alles sei "rechtskonform". Nun, lügen kann und darf er ja wie gedruckt, die Wahrheit mußt du ihm aber aufzeigen! Er steht jetzt zwar schon in der Sackgasse, aber hat immer noch eine Waffe in der Hand uns schießt weiter auf Dich - und das Handy um Hilfe anzufordern hat er ja auch noch...

 

Die typischen Standardantworten - wenn welche folgen - lauten oft sinngemäß:

"Ihre Einlassung ist gegenstandslos und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage..."

"Sie haben zu zahlen...."

"Sie werden...."

"Sie müssen mit Haft rechnen....."  (Drohung mit Haft in Zivilsachen ist übrigens rechtwidrig gemäß EU-Gesetze!)

etc etc etc.

 

Fühlt er sich zu sehr bedrängt ruft er seine Freunde und Helfer, denn die machen jeden Tag Judo und Schießtraining und sind in besserer körperlicher Verfassung als der Schreibtischmensch. Mehr dazu in den Themen Legitimation und Zwangsvollstreckung & Haftandrohung.

 

Auf Anfrage der Fraktion Bündnis90/Grüne zum Verhältnis von Remonstrationen zu Frühpensionierungen bei Beamten antwortete die Bundesregierung: "Die Remonstration bedarf keiner besonderen Form, kann mündlich oder schriftlich erfolgen ..... Remonstrationen richten sich gegen fachliche Entscheidungen....." Dennoch, du besteht darauf dir eine schriftliche Bestätigung von ihm auszuhändigen.

 

 

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