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ESTA Personenkonto-Register

Löschungsanordnung deiner persönlichen Daten

In Bearbeitung!

 

Die Löschung aller persönlichen Daten muß aus dem ESTA Register erfolgen, wenn die Staatsangehörigkeit geklärt wurde.

Anschließend "ordnest du an", da Du Souveräner bist! Bis dahin mußt Du "beantragen"!

 

Es muß eine Personenkontokündigung beantragt werden (ESTA Register). Dabei muß darauf geachtet werden, daß der (zurückgegebene) Perso von der jeweiligen Stadt beim Bundesverwaltungsamt (BVA) im EStA-Register eingetragen wird! Dann haben die Behörden der BRD offiziell keine Ausrede es nicht zu wissen.


Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit

 

Das BVA führt das Register, in dem alle seit 28.08.2007 von dt. Staatsangehörigkeitsbehörden (Ausländerbehörden) getroffenen Entscheidungen gesammelt und gespeichert werden. Das BVA bestätigte in einer Email (Jan 2015), daß für den fachlichen Inhalt des Registers „Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten EStA" grundsätzlich die örtliche Staatsangehörigkeitsbehörde (das ist die Ausländerbehörde) zuständig ist, sofern der Wohnsitz im Inland ist. Nach Rechtsgrundlage §33 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist sie verpflichtet, staatsangehörigkeitsrechtliche Entscheidungen in das EStA-Register (Entscheidungsregister in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten) einzutragen.

 

Sofern über Deinen "Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit" von der örtlich und sachlich zuständigen Ausländerbehörde POSITIV entschieden wird, ergibt sich daraus die Eintragungspflicht für die Ausländerbehörde.

 

POSITIV bedeutet: ...........................................

 

NEGATIV bedeutet: .............................................

 

Für eine Löschung dieser Daten besteht hingegen kein Rechtsgrund, weshalb eine solche Löschung unzulässig ist.
 

Was ist ESTA nun eigentlich?

ESTA ist ein Online-Register, auf das die zuständigen 570 Ausländerbehörden Deutschlands und das BVA zugreifen, und zwar für "Deutsche im Ausland". Es dient als Entscheidungs- & Infogrundlage. Die Bearbeitung von z. B. Anträgen auf Einbürgerung oder von Passanträgen wird dadurch beschleunigt.  Auch die dt. Auslandsvertretungen erhalten Auskünfte aus dem Register, sind aber noch nicht infotechnisch angebunden (mehr dazu hier ->http://www.bva.bund.de ). Lt Mitarbeiter des BVA genügt eine kurze e-Mail mit der Bitte um Selbstauskunft deines EStA Registers. Dazu benötigt er einen Legitimationsnachweis (Staatsangehörigkeitsausweis oder Reisepass). Nicht den Perso, den wollen und brauchen sie auch nicht!

 

Adresse für den Registerauszug -> EStA@bva.bund.de

Der Vorgang ist kostenfrei und dauert ca 1 Stunde.

Mit der Registernummer sind deine Personalien für jede “Behörde” ganz leicht abrufbar.

 

Ein “Muss” für jeden Staatsangehörigen!

 

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) wurde am 14.01.1960 als selbstständige Oberbehörde im Geschäftsbereich des übergeordneten Bundesministeriums des Innern mit Sitz in Köln errichtet. Das BVA ist zentraler Dienstleister des Bundes.

http://sommers-sonntag.de/?p=8258

 

"Offizielle" Infos durch das BVA:

 

Peter Peterlini
Bundesverwaltungsamt
Referat SII2/EStA
Registerbehörde EStA (Entscheidungen in Staatsangehörigkeits-Angelegenheiten) und Staatsangehörigkeitsdatei (StADA)
Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Tel: 022899-358-4172  oder  0221-758-4172
Fax: 022899-358-2846  oder  0221-758-2846
EMail: Peter.Peterlini@bva.bund.de
Bitte wenden Sie sich an:
Servicetelefon: 022899-358-4900 oder 0221-758-4900
E-Mail: EStA@bva.bund.de

 

 

Adressen zur Prüfung der Staatsangehörigkeit:

 

Ausländerbehörde des Landkreises in Hannover

Maschstraße 17
30169 Hannover
Tel: 0511-6160
Fax: 0511-61622905
E-Mail: Auslaender-Asylrecht@region-hannover.de

 

oder

 

Region Hannover
Fachbereich: Öffentliche Sicherheit - 32.04 -
Telefon 0511/616-2 2939
Telefax: 0511/616-1 123749
E-Mail: Einbuergerung@region-hannover.de

 

Innerhalb des Stadtgebietes von Hannover an die Landeshauptstadt Hannover wenden.

 

Fragen:

 

Muß der Personalausweis zuvor bei der Stadtverwaltung abgegeben werden?

 

Was ist wenn ich keinen Perso habe? Wie kann ich dann meine Daten löschen/eintragen lassen?

 

Welche Daten werden genau gelöscht?

 

Welche Daten werden eingetragen?

 

Warum muss man überhaupt eingetragen werden, wenn man doch seine Daten löschen lassen will?

 

Voraussetzungen für den Eintrag des Perso im ESTA und der Löschung Deiner Daten:

- Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit (zuvor Ahnenforschung, Urkunden sammeln)

- Sonstiges .......

 

 

 

 

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