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Feststellung der Staatsangehörigkeit

 

Lies zuvor das Thema Staatsangehörigkeit

 

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und der Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit

www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdoccase=1&doc.id=VVBY-VVBY000022592&st=vv

 

Feststellung der Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsverfahren)

Für die Feststellung der Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsverfahren) werden diverse Nachweise wie z. B. Personenstandsurkunde und Geburtennachweise, Wehrpässe der Vorfahren o.ä. benötigt. Am besten betreibst du zuvor beim Standesamt Ahnenforschung um eindeutige Hinweise auf die Abstammung (Geburtsort und Staat) zu bekommen. Wenn die Ahnenforschung erledigt ist und Geburtennachweise vorliegen (beglaubigter "Auszug aus Geburtenregister"), kann die eigene wahre Staatsangehörigkeitsprüfung beantragt werden.

 

Antragsformulare sind über die Ausländerbehörde deiner Stadt in der du wohnst erhältlich, in Bayern beim Bundesverwaltungsamt, in Hannover auch bei der Landeshauptstadt Hannover.

 

 

 

V. Entlassung

Auszug aus www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=f&showdoccase=1&doc.id=VVBY-VVBY000022590&st=vv :

1. Antrag

1.1 Antrag auf Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit kann formlos gestellt werden.

1.2 Dem Antrag sind beizufügen:

− vollständiger Auszug aus Familienbuch, Heiratsurkunde oder Abstammungsurkunde

− Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstige Urkunden, die den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen;

− bei Rente, eine Bestätigung der auszahlenden Stelle über Art der Zahlung;

− Nachweis über Wehrerfassung oder geleisteten Wehrdienst;

 

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