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Patientenverfügung

Die Patientenverfügung sollte man im Vorfeld unbedingt haben und an Vertrauenspersonen geben. Diese ist nicht nur wichtig in medizinischen Angelegenheiten sondern auch in Angelegenheiten mit der Justiz oder der Psychatrie, die mal schnell über dein ganzes Leben entscheiden können....

 

Die PV dient im Fall eines Versuches der "Zwangseinweisung" dazu, daß Ärzte, Psychiater, Richter, Polizisten usw nicht gegen deinen Willen handeln dürfen und blind drauflos irgendwelche "Fantasie-Gutachten" im Sinne der Justiz erstellen dürfen, und auch keine Medizin verabreichen dürfen, die du nicht willst, oder sogar "im Sinne des Staatssystems" gegen dich gedacht sind, um dich z. B. fügig zu machen oder an dein Vermögen zu geraten....

 

Ohne eine Patientenverfügung verlierst Du schnell alle Rechte an deinem materiellem Eigentum sowie über dein ganzes Leben - kurz: du wirst entmündigt und erhälst einen gesetzlichen Betreuer durch einen richterlichen Beschluss.

 

Um diese Falle zu umgehen, schreib als erstes eine Patientenverfügung bevor du gegen die Justiz vorgehst.

Die PV ist kostenlos und Dein Lebensretter . Es bedarf hierzu keine zwingende anwaltliche Hilfe.

 

Du mußt jetzt aber keine Angst haben, wenn du aus dem Firmensystem austrittst, daß man dir auf diese Weise sofort Schaden zufügt. Dennoch gibt es, so haben wir es selbst auch erlebt, wenn man Polizisten mit der Wahrheit konfrontiert, durchaus die unterschwelligen typischen Androhungen und Andeutungen von Polizisten wie "Sie haben aber doch kein psychologisches Problem?"  oder  "brauchen Sie Hilfe durch einen Psychologen?".

Darauf sollte man kontern indem man sie fragt ob sie nicht selber ein Wahrnehmungsproblem mit der realität und Wahrheit o. ä. haben und die Patientenverfügung vorzeigen. An diesem Punkt werden ALLE "Beamten" und vor allem Ärzte und Richter extrem vorsichtig und fassen dich nicht mehr an!

 

Die PV ist eine rein zusätzliche Vorsichtsmaßnahme im eigenen Sinne, sozusagen dein doppelter Sicherheitsboden. Deswegen gib sie an so viele Vertraute wie möglich. Je mehr Menschen helfen können, desto besser.

 

Wichtig: mehrere Exemplare schreiben, alle müssen mit Original-Unterschrift an Vertraute gegeben werden, da Kopien nicht anerkannt werden!

 

Weitere Infos auf www.patverfue.de und www.zwangspsychiatrie.de/erste-hilfe/zwangsbehandelt

 

Download Patientenverfügung für jeden (PDF)

 

In der Praxisanwendung:

 

Die PV sollte zu einem Zeitpunkt datiert sein, zu dem der Betroffene bei "klarem Verstand" war.

 

Wir haben in einem (angeblichem!) Suizidversuch (so war es in Arztberichten dokumentiert) einen Betroffenen im Oktober 2014 mit dieser PV in wenigen Stunden aus der Psychatrie rausgeholt. 

 

Interessant ist dabei, daß wir im Gespräch mit einer behandelnden Ärztin der Psychatrie auf das Firmensystem der BRD hinwiesen und gemäß der PV der Betroffene sich als Souveräner ausgibt mit "Vorname aus der Familie Nachname" (in Kleinbuchstaben!) und nicht als JURISTISCHE PERSON "VORNAME NACHNAME" (in GROSSBUCHSTABEN = SACHE!), wonach der Betroffene eine "SACHE" wäre. Das Firmenrecht war bekannt. Wir wurden dann als eingetragene Betreuer in der PV von dem Arzt gebeten, einen richterlichen Beschluss vom Amt zu holen bzw "müssten" dies tun, was wir und auch der Betroffene jedoch ablehnten, da wir nicht mit dem Richter (weil kein Beamter sondern Angestellter der "Firma Amtsgericht") nach Firmenrecht verhandeln. Außerdem ist in der PV alles gesagt, es bedarf daher keiner weiteren Erklärungen und Rechtfertigungen sondern vor allem SCHWEIGEN. Würde man ihn nicht gemäß seines erklärten Willens freilassen, würde sich der Arzt strafbar machen. Dem verantwortlichen Arzt sollte fairerweise die Gelegenheit gegeben werden, seine Rechtslage kurz zu prüfen, was dieser auch tat und trotz allem ein kurzes sachliches allgemeines Gespräch zur Klärung geben, wobei nicht auf die bereits vorhandenen Gutachten oder Aussagen eingegangen wird.

 

Wir packten alle Sachen und nach ca 3 Stunden durfte der Betroffene nach Hause, unter der Voraussetzung, daß wir und auch der Betroffene die Ärzte wenigstens aus der Haftung nehmen und eigenverantwortlich für die weitere Behandlung zuständig sind, d. h. uns darum kümmern, daß eine entsprechende psychologische Klinik (im Sinne des Patienten) aufgesucht wird um professionell zu helfen. Sollte der Patient nicht unseren Anweisungen folgen würden wir für ihn haften und folglich ihn wieder zurückschicken.

 

Die PV hat dieser Person vermutlich schon das Leben gerettet bevor man in den Wahnsinn getrieben wird, sei es durch die Anstaltsumgebung oder durch verabreichte Medikamente die zur Abhängigkeit führen, oder einfach nur indem man "abgestempelt" und entmündigt wird und alles verliert....

 

Sowie erstmal ein richerlicher Beschluss ausgestellt wird (unabhängig ob mit oder ohne Unterschrift des Richters) beginnt eine schleichende Enteignungsprozedur!

 

DAHER UNBEDINGT EINE PATIENTENVERFÃœGUNG SCHREIBEN !

 

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