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Haager Landkriegsordnung

Lies zu diesem Thema vorab über Staatsangehörigkeit / Staatenlosigkeit

 

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Haager Landkriegsordnung (HLKO)

 

Alle Bewohner, die sich durch Erkennung der Kriegslist entnazifiziert haben (Art 24 HLKO), also entweder nach Art 139 GG i.V.m. Art 146 GG bei der "BRD"-Verwaltung und den Alliierten und/oder alle Bewohner die "Staatliche Selbstverwaltung" proklamiert haben i.V.m. mit der Personenstandserklärung, sind freie Bürger auf dem freigegebenen deutschen Boden, besetzt z. Z. durch die Firma "BRD" als Ursupator (das ist jemand, der sich anmaßt, Macht ohne staatliche Hoheitsbefugnis auszuüben).

 

Da noch kein Friedensvertrag geschlossen wurde, greift Art 7 der Haager Landkriegsordnung und Art 3 der Genfer Konvention:
 

Die HLKO sieht im Art 7 Folgendes vor:

 

Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen. In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fuße zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat. Da die Alliierten mit der "BRD" eine treuhändische Verwaltung geschaffen haben um den freigegebenen Boden in Deutschland weiterverwalten zu lassen, heißt das, daß der eingesetzte Verwaltungsursupator ("Firma BRD") für den Unterhalt zu sorgen hat, genauso wie auch für die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat, d.h., die BRD muß alle freien (proklamierten) Bürger im "Kriegsgefangenenlager" Deutschland so unterhalten wie die eigenen Militärtruppen.

 

Nach der niedrigsten Besoldungsstufe der Bundeswehr sind das zur Zeit 1.744,80 €uro / Monat

gültig seit 01.01.2012.

 

Beantrage also Wehrsold!

 

Diese Entschädigung steht jedem deutschen Bürger rechtmäßig zu - nur kaum einer weiß es!

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