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Freiwillige Gerichtsbarkeit

Die Aussage der Behördenmitarbeiter man untersteht der "Gerichtsbarkeit" der "Bundesrepublik Deutschland" stellt eine argliste Täuschung im Rechtsverkehr dar, die mit Haft bis zu 10 Jahren bestraft werden kann.

 

Definiere diese Satz. Eigentlich müßte es heißen:

         "Sie unterstehen der freiwilligen Gerichtsbarkeit der Firma Bundesrepublik Deutschland".

 

Bis 2008 galt die freiwillige Gerichtsbarkeit. Diese wurde aber ebenso aufgehoben wie viele Gesetze.

 

Beweis:

In der Fassung der Bekanntmachung vom 20.05.1898 (RGBl. I S. 771)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.03.2009 (BGBl. I S. 470) m.W.v. 18.03.2009
außer Kraft getreten am 01.09.2009 aufgrund Gesetzes vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586)

Quelle: http://dejure.org/gesetze/FGG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Klartext:

du mußt die Gerichtsbarkeit nicht akzeptieren sondern kannst sie auch ablehnen, ganz abgesehen davon, daß sie sowieso nicht gültig ist. Auch bei dieser behördlichen Aussage handelt es sich mal wieder um ein einschüchterndes Geschäftsangebot mit der "Bitte" dieses zu akzeptieren um letztlich zu bezahlen.

 

Bedenke:

die Behörden werden nie die Wahrheit zugeben, da sie sich selbst verraten würden! Deswegen wird es auch i.d.R. nie Urteile geben, und wenn, dann sind es sehr glückliche Umstände. Wenn sie wegen fehlender Rechtsgrundlagen nicht weiterwissen, oder die Rechtslage einfach ignorieren, schreiben sie meistens eine Zurückweisung damit du genervt aufgibst, z.B. :

"Ihre Ausführungen ... sind bedeutungslos",

"Ihre Einlassungen können Sie nicht entlasten...." o. ä.

 

 

Gegenfrage - Wenn die freiwillige Gerichtsbarkeit nicht gilt, welche gilt dann?

Die zwangsweise Gerichtsbarkeit kann es nicht sein, da die Gerichte Firmen sind und keine staatlich hoheitlichen Gerichte (aufgrund der fehlenden Staatshaftung). Alle Mitarbeiter (Richter, Rechtspfleger, Justizangestellte etc) handeln nach HGB (US-Recht UCC) und sind als Angestellte privatrechtlich beschäftigt und handeln somit auf eigene Gefahr. Unsere Gerichte sind (leider) keine staatlichen Gerichte. Staatlichen Gerichten darf man nicht entzogen werden! Mehr zur Gerichtsbarkeit hier.

 

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