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Strafbefehl

Der Strafbefehl ist rechtswidrig

 

Video: www.youtube.com/watch?v=WCF1lzZDbss

 

Strafbefehl-Expertise von ex Richter Günther Plath (PDF DOWNLOAD)

siehe auch http://staatenlos.info/index.php/grundgesetz-verfassung/expertise-guenter-plathericht-1

 

In der "Strafbefehls-Angelegenheit" handelt es sich um eindeutigen Rechtsmißbrauch. Bei einem Strafbefehlsverfahren handelt es sich generell um eine einseitige Straffestsetzung, bei der man von vornherein gar keine Anhörung gewähren will, sondern nur für schuldig sprechen will um abzukassieren. Derartige Verfahren verstoßen mehrfach so schwerwiegend gegen Verfassungsgrundsätze, daß sie als unzulässig angesehen werden müssen. In der Folge bedeutet das, daß alle im Strafbefehlsverfahren ergangenen richterlichen Entscheidungen nichtig sind. Diese Fakten werden von Richter selbst, die derartige Verstöße auch nicht mehr akzeptieren, so klar und deutlich bereits der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

                                                                                                 

Nichtige Gesetze bzw Gesetze zu denen das Einführungsgesetz gestrichen wurde, gelten nun mal nicht. Das haben auch Richter schon im Jurastudium von Ihren Professoren gelehrt bekommen - und für die Einhaltung der Gesetze haben sie Ihren Eid geleistet.

 

Auch das Zwangsvollstreckungsgesetz wurde aufgehoben (Fakten veröffentlicht im Bundesanzeiger, u.a. im BGBl Teil 1/ 2006 Art 56 (310-10). Ungültige Gesetze dürfen nicht angewendet werden. Alle weiteren, daraus folgenden Prozedere einer Zwangseintreibung erübrigen sich damit von selbst, und es bedarf auch keiner weiteren Erklärung dazu. Die Beamten haben die Gesetze einzuhalten und nicht zu mißbrauchen!

 

Wer "handelt" folglich tatsächlich kriminell?

 

ICH, natürlicher MENSCH nach BGB §1 (und keine SACHE, und auch nicht mit der Staatsangehörigkeit "DEUTSCH") sicher nicht.

 

Lösung:

In jedem Fall STRAFANTRAG & STRAFANZEIGE gegen den/die Mitarbeiter stellen (nicht gegen den Vorgang selbst vorgehen, das bringt gar nichts - nur gegen den/die Mitarbeiter deren Namen genannt sind bzw die das Verfahren bearbeiten (zB Rechtspfleger)! Wenn die Namen nicht genannt sind und nur anonym "der Kostenbeamte" unter dem Papier steht, dann den Chef der Firma verklagen!).

 

Strafantrag & Strafanzeige nicht nur innerdeutsch bei der Staatsanwaltschaft selbst stellen, sondern vor allem international beim EU-Gerichtshof und den russischen Behörden (der Hauptmilitärstaatsanwaltschaft in Moskau). Ideal ist dazu auch eine bundesinterne Dienstaufsichtsbeschwerde, damit sie einen Dämpfer bekommen (z.B. Gehaltskürzung, keine Beförderung o.ä., je mehr das tun, desto besser. Vor diesen Maßnahmen haben die Mitarbeiter Angst)

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bevor du Strafantrag stellst?

Es ist empfehlenswert den Schadensersatzvertrag vorher einzureichen. Darauf basierend kann die privatrechtliche Rechnung gegen den "Beamten" gestellt werden, wenn Rechtsmißbrauch und "Drohungen" erfolgen. Mit diesem Vorgang gibst du deine eigenen Geschäftsbedingungen bekannt die konkludent (stillschweigend) ohne Widerspruch hingenommen werden, auch wenn diese Bedingungen zunächst ignoriert werden und wie üblich weiterverfahren wird.

 

Nach Proklamation und Austritt aus der BRD kann mit der Pfändung privat begonnen werden. Vor dem Austritt fürchten sich die Mitarbeiter bei der Stadtverwaltung (wir haben es selbst erlebt!)

 

Wie stellt man den Strafantrag & Strafanzeige?

Dazu kannst du unsere Vorlage nutzen. Click auf das Thema.

 

 

 

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