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Wehrsold (Kriegsbesoldung) - Alternative zu Sozialgeld/ALG/Hartz4

Lies zuvor über die Haager Landkriegsordnung.

 

Es war einmal "Hartz 4"....

 

Wehrsold ist eine Kriegsentschädigung die jedem deutschen Bürger rechtmäßig zusteht!

 

Beantragung des Sozialgeldes in Form von Kriegsbesoldung (Unterhalt) muß beim örlichen Sozialamt deiner Kommune in der "BRD" gestellt werden. Dieser Wehrsold ist einer Kriegsentschädigung gleichzusetzen und ist steuerfrei!

 

Nach der niedrigsten Besoldungsstufe der Bundeswehr sind das z. Z.

1.744,80 €uro / Monat

gültig seit 01.01.2012.

 

ABER: um an das liebe Geld zu kommen, mußt du erst proklamieren und aus dem BRD-Firmensystem rechtmäßig austreten. Das ist mit etwas Aufwand verbunden und man hindert dich gerne daran! Bis dahin mußt du dich mit der aktuellen Alternative "ALG/Hartz4" begnügen und dich zu geringeren bekannten Konditionen begnügen und ggf diktieren lassen!

 

Es lohnt sich also aus der Firma BRD auszutreten! Die Behörden mögen das natürlich gar nicht, weil dann mit einer Welle von Austritten gerechnet werden kann, u.a. wird auch deshalb die Thematik "Deutsches Reich" in Grund und Boden geredet - weil es genau das Gegenteil bewirkt von dem was die Behörden wollen, nämlich eigentlich von dir abkassieren und nicht zahlen! Hier muß man plötzlich doppelt zurück zahlen! Und davor hat man Angst! "Hartz 4" liegt bei ca. €800. In Wirklichkeit beraubt man dich aber, da dir das Doppelte zusteht!

 

 

SGB XII Antrag - Antrag auf Sozialhilfe nach HLKO

Unterhalt in Form von Kriegsbesoldung nach deutschem Recht

 

SGB XII Antrag als PDF Formular

 

Beantragen kann diese Sozialhilfe, nach Grundrechte Charta, Unterhalt nach HLKO, wer keine anderen Einkünfte hat und wer seinen Austritt aus der BRD erklärt hat. Das Grundrecht auf Staatsangehörigkeit muß geltend gemacht worden sein.

     

Antrag ausfüllen und beim zuständigen Sozialamt abgeben und nicht vergessen nach RuStAG 1913 gleich seinen Abstammungsnachweis mit abzugeben, da wir ja die Abkömmlinge von Kriegsgefangenen/ Kriegsbeschädigten oder Heimatvertriebenen sind. Wichtig ist dabei, daß die Abstammungsnachweise vor 1910 archiviert wurden und im Archiv zu finden sind oder bei der Kirche auffindbar. Selbst bei einem Staatsangehörigkeitsausweis der BRD, der deutschen Staatsangehörigkeit, laut Anlage V (Abstammung vom Vater) wird gefordert, diese bei der Feststellung Deutscher/Deutsche nach dem RuStAG 1913 zu bearbeiten.

 

Wer den Unterhalt nach Kriegsbesoldung beantragt, muß unter Umständen mit Wartezeiten bis zu 3 Monaten rechnen. Hier empfohlen, unter Vorbehalt der Rechtmäßigkeit, andere aufgenötigte Hilfeleistungen übergangsweise in Kauf zu nehmen, mit der schriftlichen Bestätigung, daß die Differenz zu SGBXII dann bei Bescheidung nachgezahlt wird.

    

Wer derzeit Hartz IV bezieht, muß dieses und sich von dieser Behörde abmelden oder seinen Antrag nach SGB XII so zeitig stellen, daß er die Wartefrist überbrücken kann. ( wichtig wegen neuem geänderten Mietrecht ). Bei der Beantragung wird empfohlen die Abgabe Gruppenweise zu erledigen, zum Einem hat man Zeugen, zum Anderen werden damit Einzelfallentscheidungen ausgeschlossen. Ab 3 Personen, auch Vater/Mutter/Kind, sind 3 berechtigte Personen, ist man eine Gruppe, auch Kindern steht somit diese Kriegsbesoldung zu.

     

Bis zu einem Friedensvertrag steht allen diese Kriegsbesoldung zu, weil erst mit dem Abschluß eines Friedensvertrages auch die Zeit

des Waffenstillstandes, welches auch unter Kriegsrecht fällt, dann beendet ist. Der 2+4 Vertrag ist kein Friedensvertrag, weil er nicht legitim zustande gekommen ist. Er ist somit ein neuer Vertrag nach Besatzungsrecht. Das Kriegsrecht gilt somit fort.

 

 

Typische Fragen:

 

 

Was ist wenn ich den Abstammungsnachweis nicht erhalte? Wie gehe ich dann vor?

 

 

Wird Kriegsbesoldung rückwirkend bezahlt?

Unter Umständen JA, weil du von der BRD rechtlich arglistig getäuscht wurdest.

Dies muß aber grpüft werden. Infos willkommen!

 

Was muß ich tun wenn der Antrag abgelehnt wird bzw wie muß ich mich beim Sozialamt gegenüber unwissendem Personal verhalten?

Bei Ablehnung der Bearbeitung oder bei Zahlungsverweigerung mußt du ggf. später gegen den Sachbearbeiter (nicht gegen den Verwaltungsvorgang!) privatrechtlich vorgehen, wenn er die Bearbeitung oder Zahlung verweigert.  Deshalb ist auch der konkludente Schadensersatzvertrag vorab so wichtig. Der Zusammenhang mit dem Vertrag muß hier noch bearbeitet werden. Grundlegend ist aber klar, daß aufgrund arglistigen Rechtstäuschung bereits Schadensersatz fällig ist (wäre).

 

Maßgeblich ist vor allem, daß zunächst der Druck durch Antragstellungen bei dem Behörden steigt und das Thema kein Tabuthema mehr sein darf, und man als EInzelperson nicht als Spinner von Unwissenden dargestellt wird! Das Bewußtsein für das Thema muß bei allen steigen! Auch Sex ist heute kein Tabuthema mehr!

 

Was muß ich tun, wenn der Antrag bearbeitet wird aber die Zahlung abgelehnt wird?

Wie lange bekomme ich das Geld bezahlt?

Lebenslänglich, und ohne Auflagen bzw "Maßnahmen" wie bei Hartz4!

 

 

 

 

 

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