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Anleitung zum Austritt aus der "Firma BRD"

Maßnahmen zur Abwehr von Verfahren

Detaillierte Anleitung zum Austritt (wird fortlaufend ergänzt und bearbeitet bis in Perfektion - Hinweise udn Tips willkommen !)

 

Die Anleitung kann in Reihenfolge variieren, da jede Situation individuell und persönlich ist.

 

Empfehlenswert ist aber zuerst generell, vor allem speziell dann, wenn durch Behörden, Ärzte, Polizisten, Richter o. ä. nur die geringsten Andeutungen von Zwangseinweisung in die Psychatrie gemacht werden, eine PATIENTENVERFÃœGUNG. Diese sollte daher als allererstes geschrieben werden. Sie kann Dein Lebensretter in allen Lagen sein, damit Du z. B. sofort aus dem "Krankenhaus" freigelassen wirst oder gar nicht erst dorthin kommst, wenn du es nicht willst...  Anleitung + Infos:  www.patverfue.de und auf www.zwangspsychiatrie.de

 

Als nächstes sind folgende Schritte grundlegend als vorbereitende Maßnahmen systematisch zu erledigen:

1. Ahnenforschung

2. Feststellung deiner wahren Staatsangehörigkeit (nein, "DEUTSCH" ist kein Staat!)

3. Willenserklärung schreiben und notariell beurkunden          

4. konkludenten Schadensersatzvertrag vorbereiten

5. Urkunde 146

6. Schutzantrag stellen bei RUSSISCHEN Behörden (ja, ja, beim angeblichn "bösen" Putin seiner Haupt-Militär-Staatsanwaltschaft !)

7. Meldebescheinigung holen

8. Reisepass verlängern auf 10 Jahre

9. Personalausweisabgabe vorbereiten

10. Apostille zum Reisen beantragen und beglaubigen lassen (als alternatives Reisedokument zum Reisepass wichtig)

11. evtl Strafanzeige & Strafantrag i.V.m. internationaler Schadensersatzklage gegen die betroffenen "Beamten" vorbereiten

 

zu 1. Dein Weg in die Freiheit und Unabhängigkeit bzw. zum Erhalt deines Heimatscheines führt zunächst über die Standesämter (Landesarchive) um Heiratsurkunden & Geburtennachweise Deiner Vorfahren einzuholen. Sofern nötig mußt du also erstes Ahnenforschung betreiben.

 

zu 2. Im weiteren Schritt wird die Feststellung deiner Staatsangehörigkeit bei der Ausländerbehörde beantragt (ja, ein letzter Antrag!) und geprüft. Dann, wenn die Bestätigung der Staatsangehörigkeit erfolgte, beantragst du nicht mehr, sondern ordnest an, insbesondere die unwiderrufliche Löschung deiner persönlichen Daten aus dem EStA-Register.

 

zu 3. und 4.  Schreib deine Willenserklärung, die später zusammen mit dem konkludentem Schadensersatzvertrag an diverse deutsche und internationale Behörden versendet wird.

 

zu 5. und 6.  Im nächsten Schritt ENTnazifizierst du dich (dieser böse Begriff ist nicht aus der Luft gegriffen, denn wir leben nachweislich juristisch gesehen immer noch im NAZI-System des 2.WK !! Das wird natürlich seitens der Behörden nicht gesagt...). Dazu benötigst du die Urkunde 146. Wenn du den Art 146 aus dem Grundgesetz der BRD umgesetzt hast, und die deutsche Verfassung vom 11.08.1919 für Deutschland angenommen hast, wird durch die "Umsetzung 146" das Grundgesetz der BRD für dich ungültig! Die "Urkunde 146" wird als eine von mehreren Beweisanlagen dem Schutzantrag an die russische Föderation in Kopie beigefügt, und beweist deine Entnazifizierung nach Artikel 139 aus dem Grundgesetz für die BRD. Der Schutzantrag wird per Einschreiben nach Moskau gesendet an die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation.

 

zu 7. -10.  Bevor Du Dokumente einreichst an Behörden, gibst du im Beisein von Zeugen deinen Personalausweis im Rathaus bzw der örtlich zuständigen Stadtverwaltung unter Protest zurück. Bevor du das tust, hole dir aber einen aktuellen Reisepass, der die maximale Gültigkeit von 10 Jahren ausweist - man weiß ja nie wozu man ihn braucht, denn noch gibt es keine Ersatzdokumente dieser Art (außer die Apostille)... Eine Rechtfertigung zur Rückgabe des Perso ist nicht nötig. Zuvor machst du dir aber ausreichend Kopien / Scans , auch inkl Foto von Dir mit dem Ausweis neben Deinem Gesicht! Evtl brauchst du mal eine Kopie im Ausland, z. B. für eine Bankkontoeröffnung o. a. Angelegenheiten, um es dabei unkompliziert zu lassen. Eine Alternative wäre den Perso als verloren anzuzeigen und auf eine Neuausstellung sachlich mit Argumenten zur rechtslage zu verzichten. Und laß dich nicht von Polizisten einschüchtern einen Perso kaufen zu müssen.

 

zu 11.  Außerdem stellst du Strafanzeige & Strafantrag bei den Russen in Moskau (nur sofern bereits Willkür stattfand, dazu zählt nach konkludenter Schadensersatzvertragsschließung auch die Zusendung eines einfachen Zahlungsbefehls , Strafbefehls o. ä. Erpressungsmaßnahmen zu Zahlungsforderunen sowie bei anderen nationalen / internationalen Behörden gegen alle Beteiligten und Aufraggeber willkürlicher Verfahren (Auftraggeber oder Exekutive sind "Beamte" wie Polizisten, Rechtspfleger, Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher u. a. beteiligte Angestellte etc.) und verteilst diese dann an deren Stellen, auch innerhalb Deutschlands, damit jeder weiß, wer die Strafanzeige und den Strafantrag erhalten hat. Dies macht zwar viel Arbeit, aber eines Tages werden diese Verbrecher zur rechenschaft gezogen, so wie auch SS, NAZIS und DDR-Grenzsoldaten später bestraft wurden, die doch dümmlicherweise glaubten und immer noch glauben auf (feige) Kommandos auf Menschen schießen zu dürfen ohne belangt zu werden...

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