top of page

Friedensvertrag & "2+4 Vertrag"

Ein Friedensvertrag zwischen USA & Deutschland gibt es bis heute nicht. Es gibt nur einen Waffenstillstand in einseitiger Erklärung der USA. Ein Friedensvertrag kann nur zwischen völkerrechtlich anerkannten Regierungen geschlossen werden. Und die BRD ist völkerrechtlich nicht anerkannt, da die territoriale Souveränität aufgrund der Besatzung durch die USA fehlt. Ohne staatliche Souveränität, also ohne ein eigenes staatliches Gebiet gibt es kein Staat, der ein Friedensvertag abschließen könnte. Dennoch gab es eine diplomatische Alternative, den 2+4-Vertrag, der dem Friedensvertrag sehr nahe kommt bzw wie ein solcher behandelt wird. Details kannst du hier auf WIkipedia lesen.

 

Wir leben seit 1907 (seitdem die Haager Landkriegsordnung beschlossen wurde) im Dauerzustand eines Weltkrieges. Der Versailler Vertrag wurde uns aufgezwungen. Nach Haager Landkriegsordnung von 1907 sind seit 1919 alle Gebiete völkerrechtswidrig besetzt. Das wird aber von der "BRD GmbH" geleugnet um sich nicht als nichtsouverän zu outen. Wir alle sollten dagegen revoltieren, aber friedlich.

 

Hier ein paar gekürzte Fakten aus WIkipedia:

 

Der 2+4-Vertrag (als Souveränitätsvertrag bezeichnet) regelt wie sicherheitspolitische Bedingungen der dt. Vereinigung. Er wird hinsichtlich seiner Wirkung wie ein Friedensvertrag behandelt, auch wenn er „ausdrücklich diese Bezeichnung nicht erhielt“. Der 2+4-Vertrag bildet „praktisch das außenpolitische Grundgesetz des vereinten Deutschland“ (bezeichnet als "Firma BRD" auf deutschem Boden). Durch die Übertragung noch bestandener alliierter Rechte wurden u.a. die bis dahin gültigen "Potsdamer Beschlüsse" abgelöst. Das Ergebnis war die Wiederherstellung der "deutschen Einheit" und nach Beendigung der Rechte und Verantwortlichkeiten der alliierten Regierungen (Sowjetunion,UK,F,USA) die Wiedererlangung der „demgemäß vollen Souveränität [Deutschlands] über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“.

 

  • Das "Staatsgebiet" (eigentlich nur "Gebiet") des "vereinten Deutschlands" wird die Gebiete der BRD, DDR und ganz Berlins umfassen.

 

  • „Die Regierungen der BRD und DDR werden sicherstellen, daß die Verfassung des "vereinten Deutschland" keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des GG für die BRD niedergelegt sind.“ (Art. 1 Absatz 4)

 

Die beiden deutschen Staaten handelten nur im eigenen Namen und nicht als Vertreter "Deutschlands".

 

Die Annahme des 2+4-Vertrages war Voraussetzung der 4 Mächte (Alliierte) zu deren Zustimmung zur "deutschen" vollständigen Souveränität (nicht zur Souveränität "Deutschlands"!), da ein Friedensvertrag nach dem 2. WK nicht abgeschlossen wurde und auch seither „weder geplant ist noch Sinn machte“. Denn ein Friedensvertrag ist völkerrechtlich nicht die einzige Möglichkeit der Kriegsbeendigung. Diese kann auch durch einseitige Erklärungen (so durch die USA) oder schlicht durch faktische (also tatsächliche) "Wiederaufnahme der friedlichen Beziehungen" erfolgen. Also einfach gesagt, indem man keine Panzer mehr sichtbar rollen lässt. Dieser scheinbare "Frieden" (der jetzt nur auf Papier fortgeführt wird) ändert aber nichts an dem unveränderten politischen / juristischen Besatzungsstatut, und daß das "vereinte Deutschland", bezeichnet als "BRD" in dem Gebiet "Deutschlands" (es hätte theoretisch heute auch "DDR" oder anders bezeichnet werden können) Treuhänder der USA ist und weiterhin tatsächlich nicht staatlich souverän ist. Es wird als Besatzungszone weiterhin nur behandelt wie ein staatliches Territorium mit Souveränität - aber eben nicht mit voller Souveränität!

 

Lies auch Kapitel 01 Staatshaftung!

 

 

bottom of page